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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Juni 2025

Anwendungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der MD-Consulting UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bremer Straße 43, 27367 Sottrum, im Folgenden mit der ersten Person Plural bezeichnet, und dem Kunden, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

Ausschluss von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages zwischen uns und dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn wir Bedingungen des Kunden im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

Vertragsschluss

Informationen auf unseren Webseiten oder in Prospekten, Anzeigen oder anderem Werbematerial stellen kein verbindliches Angebot dar.

Auch ein von uns übermitteltes und bepreistes Angebot stellt keine verbindliche Vertragserklärung dar. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt vielmehr erst zustande, wenn wir dem Kunden auf seinen Auftrag eine Auftragsbestätigung erteilen.

Der Kunde ist an ein von ihm abgegebenen Auftrag für zwei Wochen ab Absendung gebunden, wenn er in seinem Auftrag nichts anderes ausdrücklich erklärt. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb der Frist durch Erteilung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Annahme ist der Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden.

Leistungsumfang, geistiges Eigentum

Unsere Leistungen umfassen, wenn nicht in der Seminarbeschreibung etwas anderes erklärt ist, insbesondere nicht: Bereitstellen der Tagungsräumlichkeiten, Beschaffen von Einrichtungsgegenständen oder Technik (u.a. Beamer), zur Verfügung Stellen von Flipcharts mit Papier, Metaplanwänden, sonstige Arbeitsmittel (Moderatorenkoffer, u.a.) Tagungsgetränke, Verpflegung.

Soweit an unserer Leistung geistiges Eigentum besteht, bleibt dieses vorbehalten. Dieses bezieht sich u.a. auf die von uns oder von uns eingesetzten Referenten erstellte Konzepte, Unterlagen oder Berechnungen. Der Kunde erhält lediglich ein einfaches, auf den Vertragszweck und die Vertragsdauer begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Insbesondere dürfen Unterlagen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden.

Wir schulden dem Auftraggeber die Durchführung, jedoch nicht einen bestimmten Erfolg der Dienstleistung. Die Dienstleistung dient grundsätzlich einer Entscheidungsvorbereitung, die Konsequenzen der darauffolgenden Entscheidungen trägt der Auftraggeber.

Vergütung

Der Kunde hat uns die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Wenn in der Seminarbeschreibung nichts anderes vermerkt ist, sind wir berechtigt, unmittelbar nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu verlangen. Soweit mehrere Schulungs- oder Beratungstage vereinbart wurden, sind wir berechtigt, für bereits geleistete Tage eine anteilige Zahlung zu verlangen.

Die Schlusszahlung ist unmittelbar nach Ende der Veranstaltung fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er nicht 10 Tage nach Rechnungslegung zahlt.

Nebenpflichten des Kunden

Der Kunde stellt uns – soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart – neben den Räumlichkeiten auf der Veranstaltung mindestens folgende Technik zur Verfügung: Tagungstechnik (Beamer mit HDMI-Anschluß), 4 Flipcharts mit Papier, 4 Metaplanwände oder Magnetboards, 1 gefüllter Moderatorenkoffer.

Der Kunde unterstützt uns bei der Erbringung unserer Leistung mit allen notwendigen Informationen. Insbesondere informiert er uns unverzüglich über alle wesentlichen Umstände und Änderungen, die den Rahmen für unsere Leistung betreffen. Dazu gehören insbesondere jegliche Änderungen der geplanten Veranstaltung.

Der Kunde ist für die Sicherheit am Veranstaltungsort verantwortlich. Dies betrifft insbesondere sämtliche Verkehrssicherungspflichten im und auf dem Weg zum Veranstaltungsraum.

Der Kunde ist verantwortlich, dass seine Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgt.

Werden zur Dokumentation von Workshops Foto- oder Videoaufnahmen gefertigt und dem Kunden übergeben, so darf der Kunde diese ausschließlich den Workshop-Teilnehmern zur Verfügung stellen.

Eigentumsvorbehalt

Soweit zu unseren Leistungen die Lieferung beweglicher Gegenstände gehört (z. B. Seminarunterlagen, Skripte, Literatur), behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer Vergütung vor.

Haftungsbeschränkung

Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wir haften auch für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind solche Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die Haftung nach dem vorstehenden Satz ist jedoch auf den nach Art der vertraglichen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist durch die vorstehenden Sätze nicht beschränkt.

Unmöglichkeit der Leistung, Absage des Kunden

Brauchen wir wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht zu leisten, entfällt unser Vergütungsanspruch nur, soweit der Kunde die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten hat. Insbesondere wenn der Kunde die Veranstaltung ohne Grund absagt, schuldet er uns die volle Vergütung.

Unser Vergütungsanspruch bleibt auch in den Fällen des § 326 Absatz 2 BGB bestehen.

In Fällen der obigen Absätze 1 und 2 müssen wir uns dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer für den Auftrag geplanten Mitarbeiter erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Dabei wird vermutet, dass uns 30 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen, wenn die Veranstaltung mehr als zwei Monate vor ihrem Beginn abgesagt wird. Wird die Veranstaltung weniger als zwei Monate und mehr als einen Monat vor ihrem Beginn abgesagt, sind es 60 %. Wird die Veranstaltung kurzfristiger abgesagt, sind es 90 %. Es steht beiden Parteien frei, diese Vermutung zu widerlegen.

Bei Teilleistung findet § 441 Absatz 3 BGB mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass auch bei einer vereinbarten Pauschale zwischen erbrachter und nicht erbrachter Leistung nach dem zeitbezogenen Aufwand abzugrenzen ist.

Vorzeitige Vertragsbeendigung durch uns

Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag in den gesetzlichen Fällen und darüber hinaus auch dann berechtigt, wenn die von uns planmäßig eingesetzten Personen (Referenten, Seminarleiter) erkrankt sind oder aus wichtigem Grund die Leistung nicht erbringen können. Dies gilt nicht, wenn uns konkrete Ersatzpersonen zur Verfügung stehen.

Wir sind in diesem Falle verpflichtet, den Kunden unverzüglich über den Ausfall zu informieren und die von ihm geleisteten Zahlungen unverzüglich zu erstatten.

Beschränkung der Aufrechnung

Der Kunde darf gegen eine uns zustehende Forderung nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

Beschränkung des Zurückbehaltungsrechts

Der Kunde darf gegen einen uns zustehenden Anspruch ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder der Anspruch des Kunden unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

Datenschutz

Der Kunde wird von uns gesondert über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung informiert.

Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist unser Sitz, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Kunde für den Fall, dass er im Klageweg in Anspruch genommen werden soll, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Wir dürfen den Kunden jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Vertragsänderungen

Vertragsänderungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform bestätigt wurden.

Salvatorische Klausel

Bei fehlender Einbeziehung oder Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen gilt § 306 BGB.

Sollten im Übrigen einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

– Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –

MD–Consulting UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bremer Str. 43 27367 Sottrum
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